Als Fotograf haften Sie für mehr als Ihnen lieb ist - meistens sogar in unbegrenzter Höhe, für den Schaden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Zuge der ausgeübten Tätigkeit verursachen, oder für Unfälle, die anderen durch Sie oder Ihre Mitarbeiter widerfahren - ob nun vor Ort, beim Kunden oder bei Ihnen auf dem Betriebsgrundstück!
Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."